Teil 1:
Wenn Sie regulär zwei Obst- oder Gemüsesorten erhalten, enstpricht Ihre Lieferung Teil 1 der Wochenliste.
Erhalten Sie dagegen vier Obst- oder Gemüsesorten, umfasst Ihre Lieferung sowohl Teil 1 als auch Teil 2.
Die Aufteilung ob 2 oder 4 Obst- oder Gemüsesorten richtet sich nach der Kinderzahl. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.